Sonntag, 29. Juni 2014

Lehrvideo Wesenstest-Kisilik testi egitim videosu

Video Wesenstest-Kisilik testi videosu
https://www.youtube.com/watch?v=3SwAaINSIls

Quellenangabe:
Ausschnitte aus der Lehrvideo-DVD Wesenstest am Beispiel Retriever im 
http://www.Lehrvideo-Shop.de

Hunde sind im Alltag innerhalb des Haushaltes, draußen in der Natur und innerstädtisch einer Vielzahl von Reizen ausgesetzt. Es geht darum, dem Hund Partner zu sein, eine Bindung aufzubauen, mit ihm eine Einheit zu bilden. Der Hund soll innerhalb der Familie und auch bei den Nachbarn ein "Umwelt-" verträglicher Zeitgenosse sein. Da uns der Hund ein Begleiter in allen Lebenslagen ist, sollten wir wissen, wie er auf alltägliche optische und akustische Reize reagiert.

Der Retriever dient uns lediglich als Beispiel, er ist ein Jagdhund, der sich gut als Familienhund eignet. Auch andere Rassen haben Wesenstests mit unterschiedlichen Prüfungsordnungen.



Freitag, 22. Februar 2013

Haltung von gefährlichen Hunden-Gebüren-Fristen-Rechtsgrundlage


Haltung von gefährlichen Hunden

Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen gehalten werden, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter durch Vorlage einer Bescheinigung einer anerkannt sachverständigen Person oder Einrichtung über einen Wesenstest  nachgewiesen hat, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist.

Hunde, die die zuständige Behörde die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Behörde schriftlich zu beantragen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
  • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
  • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
  • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

An wen muss ich mich wenden?

i.d.R. an das Ordnungsamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Welche Gebühren fallen an?

  • Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall 50 bis 71 Euro
  • Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 15 bis 23 Euro
  • Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 50 bis 58 Euro
  • Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes100 bis 119 Euro
  • Erteilung einer Genehmigung zur Entbindung vom Leinen- und Maulkorbzwang für einen im Einzelfall gefährlichen Hunde25 bis 32 Euro
  • Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme von Anzeigen im Zusammenhang mit der Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 10  bis 13 Euro
  • Führungszeugnis 13 €
  • Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests 10 bis 16 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Nachweis über den Wesenstest eines Hundes der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

Was sollte ich noch wissen?

Verstöße gegen Ge- und Verbote des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren sind grundsätzlich bußgeldbewehrt und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle: http://www.bitterfeld-online.de/index.php?tsaid_LLG_ID=25419226&QRY_ID=25702351&calling_page=index.php&id=111303000530&tsaid_dclp=bd690b10415339afa8dbfb333990d81d

Donnerstag, 14. Februar 2013

Über Listenhunde- Liste Köpekleri hakkinda

Per Verordnung als gefährlich eingestuft: "Listenhunde in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen"  

Jedes Bundesland hat eine eigene Vorstellung davon, vor welchen Vierbeinern die Bevölkerung angeblich geschützt werden muss. Ein Hund, der in Bayern als "gefährlich" gilt oder bei dem eine "Gefährlichkeit vermutet" wird, steht in Berlin auf keiner Liste. Der Staffordshire-Bullterrier zum Beispiel ist unter Berlins und auch unter Sachsens Listenhunden nicht zu finden. 

Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier & Bullterrier Danke
Unterschiede gibt es auch in unserer Region. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben je eine eigene Lösung für den Umgang mit den sogenannten "Kampfhunden" gefunden.

Thüringen hatte bis zum vergangenen Jahr gar keine Rasseliste. Der Thüringer Landtag wehrte sich lange gegen die Diskriminierung ganzer Hunderassen, weil er die Meinung vertrat, dass Hunde erst durch falsche Haltung aggressiv gegenüber einem Menschen würden. Der Entscheidung, 2011 doch eine Rasseliste in das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden aufzunehmen, gingen mehrere Beißattacken in Thüringen voraus. Auf dieser Liste sind demnach der Pitbull-Terrier, der American Staffordshire-Terrier, der Staffordshire-Bullterrier und der Bullterrier ausgewiesen.

In Sachsen fehlt der Staffordshire-Bullterrier auf der Liste. Rottweiler und Dobermann gehören sogar in allen drei Bundesländern nicht zu den gefährlichen Hunden.

Was die Anzahl der Listenhunde betrifft, ist Bayern mit 19 aufgeführten Hunderassen der Spitzenreiter. Fünf Bundesländer führen abgestufte Rasselisten. Stufe 1 bedeutet, dass die Hunderasse direkt als gefährlich erachtet wird. Stufe 2 betrifft Hunderassen, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird.

Für den Halter eines Hundes, welcher in einer solchen Liste eingetragen ist, heißt das unter Umständen, dass er Vorkehrungen treffen muss, wenn er mit seinem Hund in ein anderes Bundesland einreisen möchte. Er sollte sich über die genaue Rechtslage informieren. Je nach Reiseziel kann es sein, dass ein Maulkorb angeschafft werden muss oder ein Wesenstest nötig ist.

Wie die Gesetzeslage am Heimatort ist, sollte bereits vor der Anschaffung eines Hundes klargestellt werden. In den jeweiligen Hundeverordnungen stehen auch die Regelungen für den Umgang und die Haltung der gelisteten Hunderassen.

Zuletzt aktualisiert: 20. Juni 2012, 18:09 Uhr 
  http://www.mdr.de/tierisch/listenhunde100.html

Mittwoch, 22. August 2012

Hundegesetz in Sachsen-Anhalt - Eyaleti Köpek Yasasi




Almanya Sachsen-Anhalt Eyaleti "tehlikeli köpekler kapsamina giren köpekler" yasasi:
Link metni asagidadir:
Das neue Hundegesetz in Sachsen-Anhalt 
  •  http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/page/bssahprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GefHuGSTpP3&doc.part=X&doc.price=0.0

    § 3

    Gefährliche Hunde

    (1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
    (2) Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530, 532), nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. § 2 gilt entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt.
    (3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind insbesondere:
    1.
    Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
    2.
    Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
    3.
    Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, oder
    4.
    Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.
Am 1. März 2009 ist das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.
Hunde sind nach dem Hundegesetz so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Das Hundegesetz sieht in Abhängigkeit des Geburtstermins des Hundes, der Rassezugehörigkeit oder Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten besondere Pflichten vor.

Montag, 13. August 2012

PARTNER-EMPFEHLUNGEN

Falls Sie Vorbereitung auf den Wesenstest wünschen, können Sie sich an die Hundeschule Kasch wenden.

Kontakt

Hundeschule Dr. Ute Kasch
Weinberg 1
06779 Raguhn-Jeßnitz OT Priorau
Handy: 0176/61617478
E-Mail: info@hundeschule-kasch.de 

Über mich ...
Die Faszination für Hunde begleitet mich seit meiner Kindheit. Großspitz, Königspudel, Afghane, Dackelmix, Riesenschnauzer und Westi waren damals meine ersten "natürlichen" Lehrmeister.

Sonntag, 22. Juli 2012

WESENSTEST UND TIERSCHUTZ / KISILIK TESTI VE HAYVAN KORUMA


                                                                                                                                                             

    










WESENSTEST UND TIERSCHUTZ

Tierschutzverein ANIMAL PROTECTION GROUP Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V. aus Bitterfeld Sachsen Anhalt bringt sich in die Problematik "Gefährliche Hunde" aktiv ein und bietet Hilfestellungen und Informationen an. 
Auf dem Gelände des Tierschutzhauses APG in Bitterfeld werden regelmäßig Wesensteste in Zusammenarbeit mit  zugelassenen Sachverständigen und mehreren qualifizierten Helfern durchgeführt. 
Somit kann eine objektive Beurteilung stattfinden.

Kontakt:
Animal Protection Group Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.
Ingo Marco Pannicke
Tel: 03493.605476

IRKLARI LISTELENMIS OLAN KÖPEKLER ICIN KISILIK TESTI VE HAYVAN KORUMA CALISMALARI ELELE

Animal Protection Group Arbeitsgruppe e.V. Almanya Dernegi , Sachsen-Anhalt eyaletinde
"liste köpekler" kapsamina giren köpekler konusunda aktif olarak calismakta, bu konuda bilgilendirme yapmaktadir. Bunun disinda APG Dernegi'nin parkinda bu testler bilirkisiler tarafindan, bu konuda egitilmis olan dernek üyeleri ve kisilerle birlikte yapilmaktadir. 
Böylece bu testlerin objektif degerlendirilmesinde hayvan koruma grubunun görüsleri de yer almaktadir. 
Testlere aktif olarak katilan dernek baskanlarimiz ve üyelerimiz yeterlilik ve güvenlilik belgelerine sahiptirler. Bu belgeleri "Rechtliche Informationen" sayfamizda görebilirsiniz.

Tierschutzhaus Park


Tierschutzhaus


GETESTETE HUNDE - TESTTEN GECMIS KÖPEKLER





Wesenstest bestanden
Marco Pannicke




Wesenstest bestanden
Adile Pannicke
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Marco Pannicke
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Martina Erben mit Testhund
Wesenstest Hera 14Jalt Bullterrier Raguhn LK BTF
Testhund mit Besitzer
wesenstesthund apg 6
Testhund mit Besitzer
Testhund mit Besitzer



Taylor 4 Jahre alt Wesentest 05.06.2010
 Martina Erben und Adile Pannicke mit Testhund
ARCUS 4 J. Bitterfeld
Martina Erben mit Testhund und Besitzer


Wesenstesthund DSH 3Jahre alt LK Wittenberg 27.10.2010
Testhund
DSCN2660
Testhund mit Besitzer
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Martina Erben mit Testhund
Wesenstesthund 13.110.2010 Tequila aus LK Wittenberg
Testhund
wesenstesthund 12032011
Testhund


Testhund mit Besitzer

Testhund mit Besitzer -Marion Lutzer und Martina Erben

Testhund und Martina Erben

Testhund mit Besitzer




Testhund


Testhund

Testhund




Testhund

















Samstag, 21. Juli 2012

APG-RECHTLICHE INFORMATIONEN




Rechtliche Informationen über den Tierschutzverein 

„Animal Protection Group Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V." 

Dernegin künyesi ve yeterlilik belgeleri ektedir: