Per Verordnung als gefährlich eingestuft: "Listenhunde in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen"
http://www.mdr.de/tierisch/listenhunde100.html
Jedes Bundesland hat eine eigene Vorstellung davon,
vor welchen Vierbeinern die Bevölkerung angeblich geschützt werden muss.
Ein Hund, der in Bayern als "gefährlich" gilt oder bei dem eine
"Gefährlichkeit vermutet" wird, steht in Berlin auf keiner Liste. Der
Staffordshire-Bullterrier zum Beispiel ist unter Berlins und auch unter
Sachsens Listenhunden nicht zu finden.
Unterschiede gibt es auch in unserer Region. Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen haben je eine eigene Lösung für den Umgang mit den
sogenannten "Kampfhunden" gefunden.
Thüringen hatte bis zum vergangenen Jahr gar keine Rasseliste. Der
Thüringer Landtag wehrte sich lange gegen die Diskriminierung ganzer
Hunderassen, weil er die Meinung vertrat, dass Hunde erst durch falsche
Haltung aggressiv gegenüber einem Menschen würden. Der Entscheidung,
2011 doch eine Rasseliste in das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen
Hunden aufzunehmen, gingen mehrere Beißattacken in Thüringen voraus. Auf
dieser Liste sind demnach der Pitbull-Terrier, der American
Staffordshire-Terrier, der Staffordshire-Bullterrier und der Bullterrier
ausgewiesen.
In Sachsen fehlt der Staffordshire-Bullterrier auf der Liste.
Rottweiler und Dobermann gehören sogar in allen drei Bundesländern nicht
zu den gefährlichen Hunden.
Was die Anzahl der Listenhunde betrifft, ist Bayern mit 19
aufgeführten Hunderassen der Spitzenreiter. Fünf Bundesländer führen
abgestufte Rasselisten. Stufe 1 bedeutet, dass die Hunderasse direkt als
gefährlich erachtet wird. Stufe 2 betrifft Hunderassen, bei denen eine
Gefährlichkeit vermutet wird.
Für den Halter eines Hundes, welcher in einer solchen Liste
eingetragen ist, heißt das unter Umständen, dass er Vorkehrungen treffen
muss, wenn er mit seinem Hund in ein anderes Bundesland einreisen
möchte. Er sollte sich über die genaue Rechtslage informieren. Je nach
Reiseziel kann es sein, dass ein Maulkorb angeschafft werden muss oder
ein Wesenstest nötig ist.
Wie die Gesetzeslage am Heimatort ist, sollte bereits vor der
Anschaffung eines Hundes klargestellt werden. In den jeweiligen
Hundeverordnungen stehen auch die Regelungen für den Umgang und die
Haltung der gelisteten Hunderassen.