Hundegesetz in Sachsen-Anhalt - Eyaleti Köpek Yasasi

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Das neue Hundegesetz in Sachsen-Anhalt 

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=38810

Am 1. März 2009 ist das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.
Hunde sind nach dem Hundegesetz so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Das Hundegesetz sieht in Abhängigkeit des Geburtstermins des Hundes, der Rassezugehörigkeit oder Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten besondere Pflichten vor.

Kennzeichnungspflicht des Hundes

Abschließen einer Versicherung

Feststellung der Rasse und Gefährlichkeit

Durchführung eines Wesenstests

Eintragung in ein zentrales Register

Die nach dem 28. Februar 2009 geborenen sowie alle gefährlichen Hunde werden seit Anfang März 2009 durch die Einheitsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden in einem zentralen Register erfasst; das Landesverwaltungsamt ist registerführende Behörde.

Ansprechpartner

Postanschrift:
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg
Herr Urs-Vito Kaase
Telefon: +49 391 567 2403
E-Mail

Herr Hagen Sporleder

Telefon: +49 391 567 2111

E-Mail

Frau Ellen Schmitz

Telefon: +49 391 567 2232

E-Mail

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO)


Vom 27. Februar 2009
Gültig ab: 01.03.2009
in Sachsen Anhalt in Kraft.