Haltung von gefährlichen Hunden
Hunde
der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen
untereinander oder mit anderen Hunden dürfen gehalten werden, wenn die
Hundehalterin oder der Hundehalter durch Vorlage einer Bescheinigung
einer anerkannt sachverständigen Person oder Einrichtung über einen Wesenstest nachgewiesen hat, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist.
Hunde, die die zuständige Behörde die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Behörde schriftlich zu beantragen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
Hunde, die die zuständige Behörde die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Behörde schriftlich zu beantragen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
An wen muss ich mich wenden?
i.d.R. an das Ordnungsamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
- Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall 50 bis 71 Euro
- Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 15 bis 23 Euro
- Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 50 bis 58 Euro
- Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes100 bis 119 Euro
- Erteilung einer Genehmigung zur Entbindung vom Leinen- und Maulkorbzwang für einen im Einzelfall gefährlichen Hunde25 bis 32 Euro
- Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme von Anzeigen im Zusammenhang mit der Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes 10 bis 13 Euro
- Führungszeugnis 13 €
- Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests 10 bis 16 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Der
Nachweis über den Wesenstest eines Hundes der Rassen Pitbull-Terrier,
American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist
innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Verstöße
gegen Ge- und Verbote des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden
ausgehenden Gefahren sind grundsätzlich bußgeldbewehrt und können mit
einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle: http://www.bitterfeld-online.de/index.php?tsaid_LLG_ID=25419226&QRY_ID=25702351&calling_page=index.php&id=111303000530&tsaid_dclp=bd690b10415339afa8dbfb333990d81d
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle: http://www.bitterfeld-online.de/index.php?tsaid_LLG_ID=25419226&QRY_ID=25702351&calling_page=index.php&id=111303000530&tsaid_dclp=bd690b10415339afa8dbfb333990d81d